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Ausländerbehörde erteilt Vorabzustimmung für Visum zum Ehegattennachzug nach Eheschließung in Dänemark

Im Einzelfall wird ein nationales Visum auch erteilt, wenn der ausländische Ehegatte mit einem Schengen-Visum eingereist ist und anschließend einen deutschen Staatsangehörigen in Dänemark geheiratet hat.

Grundsätzlich erteilen die Ausländerbehörden in Deutschland spätestens nach In-Kraft-Treten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz vom 26.10.2009 unter Hinweis auf Ziffer 30.0.9 keine Aufenthaltserlaubnis mehr, wenn der ausländische Ehegatte mit einem Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte eingereist ist und anschließend in Dänemark einen deutschen Staatsangehörigen geheiratet hat. Wenn im Einzelfall der Ausländerbehörde auch keine besonderen Umstände mitgeteilt werden können, die eine Nachholung des Visumverfahrens entbehrlich machen könnten, sollte immer versucht werden, von der Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung für das anschließende Visumverfahren zu erhalten. In einem von Rechtsanwalt Cziersky-Reis vertreten Fall hat sich nun die Ausländerbehörde des Landkreises Oberhavel (Brandenburg) dazu bereit erklärt. Von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau erhielt die Mandantin anschließend innerhalb weniger Tage das Visum zum Ehegattennachzug.